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Familienbund der Katholiken
im Bistum Erfurt und im Freistaat Thüringen |
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Familie darf nicht zum letzten Anker werden, zum Kompensationsbetrieb für die Verwerfungen moderner dynamischer Volkswirtschaften. Man kann und darf sie nicht überlasten. Katrin Göring-Eckardt (2006)
Gefördert durch die
Stiftung FamilienSinn, Stiftung öffentlichen Rechts
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Dr. Frank Häger, Jena Vorsitzender verheiratet, fünf Kinder Psychiater | 
Guido-Alwin Kläser, Erfurt
verheiratet, zwei Kinder, Jurist, Sozialamtsleiter | 
Andreas Malur, Erfurt verheiratet, 2 Kinder, Leiter des Erfurter Sportbetriebs | 
Rebekka Karolewski, Erfurt verheiratet, zwei Kinder Grundschullehrerin Erfurt | 
Dr. Kurt Herzberg, Stotternheim Geschäftsführer verheiratet, drei Kinder | 
Pfarrer Carsten Kämpf, Weimar geistlicher Beirat Pfarrer in Weimar |

Tobias Gremler, Heiligenstadt
Vertreter des Seelsorgeamtes
Referent in der Familienseelsorge des Bistum
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Karl Smettan, Bad Salzungen
Vertreter des Kolpingwerkes, DV Erfurt
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Benno Brodmann, Heiligenstadt
Vertreter der Katholischen
Arbeitnehmerbewegung (KAB), DV Erfurt
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Domkapitular Bruno Heller, Erfurt
Caritasdirektor
Vertreter des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt
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Antje Tillmann, Erfurt Mitglied des Deutschen Bundestages
Johanna Arenhövel, Großrudestedt Gleichstellungsbeauftragte des Freistaates Thüringen
Udo Schneider Präsident des Verwaltungsgerichts Meiningen
Hermann Binkert, Staatssekretär a.D. Leiter des Instituts für neue soziale Antworten (INSA)
Marie-Theres Wenzel Gründungsmitglied und Vertreterin des Landesverbandes im Sachausschuss "Steuern, Transfers und soziale Sicherung"
Gerhard Jünemann Technische Universität Illmenau
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§ 7 Vorstand
(1) Ständiges Leitungsorgan ist der Vorstand.
- der/dem Vorsitzenden,
- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
- zwei gleichberechtigten Beisitzern/Beisitzerinnen,
- dem/der Geschäftsführer/in, der/die vom gewählten Vorstand bestellt wird.
Mit beratender Stimme gehören dem Vorstand an: - der vom Bischof beauftragte geistliche Beirat,
- die von den Mitgliedsverbänden jeweils beauftragten Vertreter,
- der vom Seelsorgeamt beauftragte Vertreter der Ehe- und Familienpastoral.
(3) Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
(4) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(5) Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Tätigkeit.
(6) Der Vorsitzende und/oder Geschäftsführer vertritt den Familienbund in der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende beruft den Vorstand ein. Familienbund wird rechtsgeschäftlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n und den/die Geschäftsführer oder die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n und den/die Geschäftsführer.
(7) Der Geschäftsführer erledigt im Auftrag des Vorstandes die laufenden Geschäfte. Er ist an die Beschlüsse der Vereinsorgane gebunden.
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