Familienbund der Katholiken
im Bistum Erfurt und im Freistaat Thüringen

Der Vorstand

Vorstand

Dr. Frank Häger, Jena
Vorsitzender
verheiratet, fünf Kinder
Psychiater

Guido-Alwin Kläser, Erfurt

verheiratet, zwei Kinder,
Jurist, Sozialamtsleiter


Andreas Malur, Erfurt
verheiratet, 2 Kinder,
Leiter des Erfurter Sportbetriebs

Rebekka Karolewski, Erfurt
verheiratet, zwei Kinder
Grundschullehrerin Erfurt

Dr. Kurt Herzberg, Stotternheim
Geschäftsführer
verheiratet, drei Kinder

Pfarrer Carsten Kämpf, Weimar
geistlicher Beirat
Pfarrer in Weimar
 

Satzungsgemäße Vertreter der Mitgliedsverbände und des Bistums

Tobias Gremler, Heiligenstadt
Vertreter des Seelsorgeamtes
Referent in der Familienseelsorge
des Bistum

 Karl Smettan, Bad Salzungen
Vertreter des Kolpingwerkes,
DV Erfurt

Benno Brodmann, Heiligenstadt
Vertreter der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB),
DV Erfurt

Domkapitular Bruno Heller, Erfurt
Caritasdirektor
Vertreter des Caritasverbandes für
das Bistum Erfurt

Neben den satzungsgemäßen Mitgliedern hat der Vorstand des Familienbundes weitere engagierte und kompetente Persönlichkeiten zur Mitarbeit im Vorstand berufen, die ohne Stimmrecht mitwirken.

 

Antje Tillmann, Erfurt
Mitglied des Deutschen Bundestages

Johanna Arenhövel, Großrudestedt
Gleichstellungsbeauftragte des Freistaates Thüringen

Udo Schneider
Präsident des Verwaltungsgerichts Meiningen

Hermann Binkert, Staatssekretär a.D.
Leiter des Instituts für neue soziale Antworten (INSA)

Marie-Theres Wenzel
Gründungsmitglied und Vertreterin des Landesverbandes im Sachausschuss "Steuern, Transfers und soziale Sicherung"

Gerhard Jünemann
Technische Universität Illmenau

 

 

Auszug aus der Satzung

§ 7  Vorstand


(1) Ständiges Leitungsorgan ist der Vorstand.

  • der/dem Vorsitzenden,
  • der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • zwei gleichberechtigten Beisitzern/Beisitzerinnen,
  • dem/der Geschäftsführer/in, der/die vom gewählten Vorstand bestellt wird.

Mit beratender Stimme gehören dem Vorstand an:

  • der vom Bischof beauftragte geistliche Beirat,
  • die von den Mitgliedsverbänden jeweils beauftragten Vertreter,
  • der vom Seelsorgeamt beauftragte Vertreter der Ehe- und Familienpastoral.

(3) Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

(4) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(5) Der Vorstand informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Tätigkeit.

(6) Der Vorsitzende und/oder Geschäftsführer vertritt den Familienbund in der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende beruft den Vorstand ein.
Familienbund wird rechtsgeschäftlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n und den/die Geschäftsführer oder die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n und den/die Geschäftsführer.

(7) Der Geschäftsführer erledigt im Auftrag des Vorstandes die laufenden Geschäfte. Er ist an die Beschlüsse der Vereinsorgane gebunden.

 

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